Immer wieder Riester und viel Papier zum Anfang des Jahres

  • admin
  • 18. März 2019
  • Seit Mitte Februar werden an alle Versicherungsnehmer wieder die Unterlagen zu Ihren Riestervertrag versendet.

    Wir bitte daher diese genau zu lesen, denn die Versicherer geben sich unterschiedlich Mühe, Ihnen mitzuteilen wie viel Zulagen sie für ihre Beiträge bekommen haben oder gar, das die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)  Zulagen für ein Vorjahr (wir haben jetzt eine Kundin gehabt, da wurde die Zulagen für 2015 zurückgefordert) zurückfordert.

    Das hat unterschiedliche Ursachen, die von Ihnen geprüft werden müssen, wie:

    waren Sie unmittelbar (sozialversicherungspflichtiges Einkommen) oder mittelbar („Anhängselvertrag“ beim Ehepartner) förderberechtigt , waren Sie in der Kindererziehungszeit und haben danach ein 450€ Job ohne freiwillige Rentenversicherungsbeiträge angenommen, hat ihr Ehepartner, bei dem sie den „Anhängselvertrag“ abgeschlossen haben, selbst noch Beiträge entrichtet usw.

    Die Fälle die bei uns auftraten, waren Kindererziehungszeiten ohne Einkommen oder Wechsel der Förderberechtigung von unmittelbar in mittelbar, da dauerhaft Hausfrau.

    Bitte rufen Sie uns dann an, am besten gleich Ihren Versicherer, damit die Frage geklärt wird.

    Wir kritisieren stark bei einigen Versicherern (die wir selber vermitteln, aber auch bei Übernahme von geprüften Verträgen) die Art und Weise, wie sie ihre Versicherungsnehmer informieren.

    Es scheint so, das hier nur der digitale Ablauf erfolgt. Aus unserer Sicht müssen diese Fälle manuell bearbeitet werden oder deutlicher in separater Post kommuniziert werden. Schuldzuweisungen zwischen Versicherer und Zulagenstelle dulden wir nicht, schließlich ziehen die Versicherer für die Bearbeitung der Zulagen auch Gebühren ab.

    Andererseits werden auch Mitteilungen für die in 2018 geschlossenen Riesterverträge versendet, die noch keine Zulagen für 2018 trotz aufgeführter Beitragszahlung enthalten.

    Diese jährlichen Mitteilungen sind vom Gesetzgeber dringend vorgesehen, sie enthalten auch wichtige Zahlen für ihre Steuererklärung.

    Da die Zulagen für Beiträge in 2018 ja erst in 2019 fließen, können diese auch nicht genannt werden, aber einen deutlichen Hinweis erhalten Sie Sie nicht.

    Erst in der Mitteilung Anfang 2020 werden diese Beiträge erst genannt.

    Über Sinn oder Unsinn des Riestervertrages diskutieren wir nicht, da in jeder Beratung wir die Versicherungsleistungen der möglichen 3 Schichten im geleisteten Nettobeitrag gegenüberstellen und sie dann bei uns entscheiden. Wichtig ist, das wir auf die Kosten in der Ansparphase und Leistungsphase achten. Wir werden auch weiterhin keine empfohlene Bankensparpläne anbieten, das Dilemma wird im Netz derzeit ausreichend dargestellt. Es gibt Vertrieb die decken ihre Kunden sogar systematisch von der Versicherungslösung um und kassieren erneute Abschlussgebühren. Informationsmaterial können sie sich bei uns abfordern.

    Die vieldiskutierte Riesterlösung aufgrund der Absenkung der des Rentenniveaus um 4% wurde bis heute nicht sachkundig anderweitig gelöst worden. Mit sachkundig meinen wir: Rückkehr zum alten Rentenniveau (wie wird es finanziert) oder sonstige Lösung (kapitalgedeckte Lösung, „Volks“fonds o.a.) Jeder Monat des Wartens auf „die“ Lösung ist ein verschenkter Monat. Und „die“ Lösung muss zum Hausmann/frau, Arbeitnehmer, Beamten und Selbständigen passen bzw. muss er sich das zutrauen.