Das ist neu in 2018

  • admin
  • 2. Januar 2018
  • Gesetzliche Krankenversicherung: 

    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4.425€ pro Monat.

    Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.950€ und somit steigen auch die Beiträge der freiwillig versicherten Arbeitnehmer und Selbstständigen.

    Gesetzliche Rentenversicherung:

    Der Beitragssatz sinkt von 18,7% auf 18.6%.

    Bei einem Versicherten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000€ sind das 1,50 € mehr in der Gehaltstüte.

    Erster Schritt der Ost-West Rentenangleichung wird ab 01.07.2018 vollzogen. Dabei wird der Rentenwert Ost auf 95,8% des Westwertes angehoben. Die Angleichung erfolgt in 7 Schritten bis zum Jahr 2015.

    Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge in der Rentenversicherung gezahlt werden müssen steigt auf monatlich 6.500€ in Westdeutschland sowie auf 5.800€ im Osten.

    Die Erwerbsminderungsrentenbezieher werden zukünftig so gestellt, als hätte sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird ab 2018 stufenweise bis zum Jahr 2014 auf 65 Jahre angehoben. Dies wird schrittweise bis 2018 zu einer durchschnittlich bis zu 7% höheren Erwerbsminderungsrente führen. Ein schwacher Trost, denn die Zugangshürden bleiben nach wie vor genauso hoch, denn die berufliche Qualifikation spielt für die ab 1961 Geborenen kein Rolle mehr.

    Die Bedeutung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird daher immer grösser, je eher, desto besser. Auch in diesem Jahr haben wir wieder für Interessenten bis zu 4 Monaten benötigt, bei vorhandenen Erkrankungen den bestmöglichsten Versicherer zu finden.

    Versicherungsschutz

    Wer ab 01.01.2018 Winterreifen kauft, muss auf das „Alpine“ Symbol achten – ein Piktogramm von einem Berg mit 3 Spitzen und einer Schneeflocke darauf. Neue PKW Modelle, die ab 31.03.2018 gebaut werden, müssen mit einem automatischen Notrufsystem, dem sogenannten eCall, ausgerüstet sein.

    Winterreifen mit der M+S Kennzeichung, die noch in 2017 gekauft wurden, dürfen noch bis 2024 gefahren werden.

    Änderungen in der Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge

    Die staatliche Grundzulage wird zum ersten Mal ab dem Jahr 2018 von 154€ auf 175€ jährlich.

    Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz legt zudem fest, dass die Riester-Rente für Geringverdiener, die auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen sind, bis zu einem Betrag von 202€ monatlich anrechnungsfrei ist.

    Für Geringverdiener wurde im Betriebsrentenstärkungsgesetz eine Förderung durch den Arbeitgeber geschaffen.

    Die Änderungen sind sehr umfangreich, so dass wir sie hier nicht weiter kommentieren.

    Weitere Änderungen gibt es beim Kindergeld, Steuerfreibeträge in der Einkommenssteuer, Abgabefristen zur Einkommenssteuererklärungen, Mutterschutzgesetz, Gebühren für Kartenzahlung, Überweisung und Lastschriften, Steuerklasse IV/IV für Verheiratete sofort, unabhängig ob beide berufstätig sind oder nicht. Der Mindestlohn (8.84€/h) ist ausnahmslos in allen Branchen zu zahlen, in speziellen Branchen (Pflege) ist er höher.