Jedes Jahr gehen Jugendliche in die berufliche Ausbildung oder gar studieren.
In unseren Berufseinsteigerberatungen zeigen wir Ihnen den Schutz für den Erhalt der Arbeitskraft/Einkommen auf, oft mit einem -Aha- Erlebnis.
Die Welt des gesetzlichen Schutz ändert sich, eine schnell gekaufte Unfallversicherung deckt lediglich nur ein sehr kleines Feld ab, sich Versicherungsschutz sinnvoll anzulegen.
Nicht selten erreichen Studierende erst mit einem Alter von 28-30 Jahren einen gesetzlichen Schutz, da die Wartezeit ab 17. Lebensjahr noch nicht erfüllt ist.
Auch die allerorts vertretene Meinung „ich sitze am Schreibtisch, da kann mir kaum etwas passieren“ widerlegen wir mit umfangreichen Kenntnissen für ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen aus unserer Praxis als Makler und Versichertenvertreter bei der DRV Nord.
Danach müssen Sie entscheiden, wie wichtig Ihnen das ist.
Erfahrungen, den Versicherungsschutz erst mit Eintritt in den Beruf zu vereinbaren, welcher dann nur mit Ausschlussklauseln, höheren Beiträgen oder gar nicht mehr zu vereinbaren geht, haben wir zu häufig.
Diese Beratungen kann man auch mit uns online vereinbaren. (Anruf im Büro zur Terminvereinbarung 0451-24024).
Sie sehen haptische Ansichten, bekommen diese auch zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns auf Sie.